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Aktenzeichen 1740/84

Datum 25.09.1884

Leitsatz Ist bei Antragsvergehen das in dem §. 42 St.G.B.'s vorgesehene Verfahren nur dann zulässig, wenn die Verfolgung der strafbaren Handlung in rechtswirksamer Weise vom Antragsberechtigten beantragt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8200119

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