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Aktenzeichen 1740/84
Datum 25.09.1884
Leitsatz Ist bei Antragsvergehen das in dem §. 42 St.G.B.'s vorgesehene Verfahren nur dann zulässig, wenn die Verfolgung der strafbaren Handlung in rechtswirksamer Weise vom Antragsberechtigten beantragt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8200119
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