zurück

Aktenzeichen 1915/84

Datum 29.09.1884

Leitsatz Wird der subjektive Thatbestand strafbaren Spielens in einer auswärtigen, in Preußen nicht besonders zugelassenen Lotterie (vgl. preuß. Verordnung vom 25. Juni 1867 Art. IV Nr. 1, G.S. S. 925) schon durch die Nichtkenntnis davon, ob eine besondere Zulassung derselben in Preußen erfolgt sei, oder nur durch den positiven, wenngleich irrtümlichen, Glauben ausgeschlossen, daß dies der Fall sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B81C0108

Download PDF

zurück