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Aktenzeichen 1774/84

Datum 29.09.1884

Leitsatz Kann der Thatbestand "öffentlicher Verbreitung von Druckschriften" im Sinne des §. 24 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 357) darin erkannt werden, daß der von dem Verbote Betroffene als Gewerbetreibender in seinem dem Publikum zugänglichen Laden von ihm gehaltene periodische Zeitschriften ausliegen hat, deren Lektüre er den Besuchern des Ladens gestattet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B81B0105

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