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Aktenzeichen 1797/84

Datum 28.07.1884

Leitsatz Bildet es einen Revisionsgrund, wenn bei einem dem Angeklagten günstigen Spruche der Geschworenen die Zahl der Stimmen beigefügt ist? 2. Ist es im Falle des §. 157 St.G.B.'s ein unbedingtes Erfordernis, daß "die an sich verwirkte Strafe", welche zu ermäßigen ist, in den Urteilsgründen ausdrücklich bemessen worden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B80C0042

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