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Aktenzeichen 1514/84
Datum 07.07.1884
Leitsatz 1. Kann die Thätigkeit des Gehilfen, welcher zu einer einheitlichen Strafthat durch mehrere selbständige Thätigkeitsakte Beihilfe leistet, als eine Mehrheit von Beihilfeleistungen aufgefaßt werden? 2. Giebt es einen Versuch der Beihilfe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B80A0037
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