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Aktenzeichen 1523/84
Datum 03.07.1884
Leitsatz Darf die Beeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung aus dem Grunde unterlassen werden, weil der Zeuge durch seine in der Verhandlung selbst erstattete Aussage sich der Begünstigung des Angeklagten in bezug auf die unter Anklage stehende That verdächtig gemacht habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8080029
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