zurück
Aktenzeichen 1072/84
Datum 17.06.1884
Leitsatz Ist die Strafe der Konfiskation der defraudierten Gegenstände und des eventuellen Wertsersatzes gegen den Zolldefraudanten nur dann auszusprechen, wenn derselbe Eigentümer jener Gegenstände ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7810440
zurück