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Aktenzeichen 1072/84

Datum 17.06.1884

Leitsatz Ist die Strafe der Konfiskation der defraudierten Gegenstände und des eventuellen Wertsersatzes gegen den Zolldefraudanten nur dann auszusprechen, wenn derselbe Eigentümer jener Gegenstände ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7810440

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