zurück

Aktenzeichen C. 2/83

Datum 12.05.1884

Leitsatz 1. Zur Erläuterung des Begriffsmerkmales des Verbrechens des Landesverrates im Sinne von §. 92 Nr. 1 St.G.B.'s: "Nachrichten, deren Geheimhaltung einer anderen Regierung gegenüber für das Wohl des Deutschen Reiches erforderlich ist." 2. Ort der begangenen That im Sinne des §. 3 St.G.B.'s in dem Falle, wenn die Thätigkeit des Thäters sich teils im Inlande, teils im Auslande vollzogen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B77B0420

Download PDF

zurück