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Aktenzeichen 975/84

Datum 05.05.1884

Leitsatz 1. In welchem rechtlichen Verhältnisse steht der Thatbestand gemeiner Zolldefraudation zu den vom Vereinszollgesetze besonders normierten Fällen, in welchen das Dasein der Zolldefraudation "lediglich durch die daselbst bezeichneten Thatsachen begründet" wird? 2. Ist bezüglich desselben Gegenstandes und desselben nur einmal hinterzogenen Eingangszolles mehrfache Verübung der Zolldefraudation in realer Konkurrenz denkbar? Kann insbesondere der Gehilfe gemeiner Zolldefraudation daneben noch als Thäter hinsichtlich eines der vom Gesetze besonders ausgezeichneten Fälle bestraft werden, und welches Strafgesetz kommt für ein derartiges Zusammentreffen wiederholter Defraudationshandlungen zur Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7770406

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