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Aktenzeichen 869/84
Datum 28.04.1884
Leitsatz 1. Was ist für den Thatbestand strafbarer Verbreitung von Nachdrucksexemplaren unter dem Begriffsmerkmale "gewerbsmäßig" zu verstehen? 2. Kommt dem Veranstalter eines strafbaren Nachdruckes, welcher auf Grund eines für entschuldbar erachteten Rechtsirrtumes wegen strafbarer Veranstaltung straflos bleiben mußte, derselbe Rechtsirrtum strafausschließend auch dann zu statten, wenn er in unverändert gebliebenem guten Glauben Nachdrucksexemplare gewerbsmäßig verbreitet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7760401
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