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Aktenzeichen 870/84
Datum 28.04.1884
Leitsatz Kann angenommen werden, daß eine Ausspielung oder Lotterie vorhanden ist, wenn die Einsetzenden für ihren Einsatz bedingungslos eine Gegenleistung erhalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7750398
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