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Aktenzeichen 870/84

Datum 28.04.1884

Leitsatz Kann angenommen werden, daß eine Ausspielung oder Lotterie vorhanden ist, wenn die Einsetzenden für ihren Einsatz bedingungslos eine Gegenleistung erhalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7750398

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