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Aktenzeichen 1063/84

Datum 09.05.1884

Leitsatz 1. Steht im Falle eines durch Ubertragung seitens des oberen Gerichtes begründeten Gerichtsstandes dem substituierten Gerichte oder dem in der Rechtsmittelinstanz mit der Sache befaßten Gerichte eine Prüfung der Voraussetzungen des Ubertragungsbeschlusses zu? 2. Ist ein über eine Beleidigung anhängiges Strafverfahren zu fistieren, wenn wegen der vom Angeklagten behaupteten Handlung des Beleidigten ein Disziplinarverfahren beantragt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7700381

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