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Aktenzeichen 939/84
Datum 29.04.1884
Leitsatz Gestattet §. 252 St.P.O. die Verlesung bezüglicher Teile nur aus solchen Protokollen über frühere Vernehmungen von Zeugen oder Sachverständigen, welche in der zur Hauptverhandlung vorliegenden Untersuchungssache aufgenommen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B76A0358
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