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Aktenzeichen 626/84

Datum 03.04.1884

Leitsatz Was ist im Sinne des deutschen Patentgesetzes unter dem Begriffe des "Inverkehrbringens" einer patentierten Erfindung zu verstehen? Unter welchen Voraussetzungen macht sich derjenige, welcher die patentrechtlich geschützte Erfindung im Auslande herstellen läßt und dieselbe lediglich im Wege des Exportgeschäftes im Auslande verkauft, eines Vergehens gegen den inländischen Patentschutz durch strafbares "Inverkehrbringen" oder "Feilhalten" schuldig? -- Rechtsirrtum und Vorsatz.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7680349

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