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Aktenzeichen 605/84

Datum 31.03.1884

Leitsatz Welche rechtlichen Voraussetzungen sind erforderlich, um das Begriffsmerkmal des "Lehrers", welcher mit seinem minderjährigen "Schüler" unzüchtige Handlungen vorgenommen hat, herzustellen? Ist hierfür die öffentliche oder private Natur des erteilten Unterrichtes, oder ein zu Grunde liegendes Vertragsverhältnis, oder die berufsmäßige Beschaffenheit des Unterrichtens entscheidend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7670345

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