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Aktenzeichen 629/84

Datum 31.03.1884

Leitsatz Muß die "für einen anderen ausgestellte" echte Urkunde im Sinne des §. 363 Abs. 2 St.G.B.'s für eine andere Person, als diejenige, welche von der Urkunde Gebrauch macht, ausgestellt sein, oder genügt es zum Thatbestande, wenn die Urkunde zwar für den Produzenten, aber auf einen falschen Namen desselben ausgestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7500262

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