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Aktenzeichen 518/84

Datum 17.03.1884

Leitsatz Nach welchen Gesichtspunkten ist gemeinrechtlich die Frage zu beurteilen, ob eine rechtswidrige Aneignung von Nachlaßsachen Diebstahl oder Unterschlagung sei? Ist es für die Annahme, daß Unterschlagung vorliege, wesentlich, daß die Erlangung des Gewahrsams der Sache nicht schon mit der Absicht rechtswidriger Zueignung erfolgt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B74F0257

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