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Aktenzeichen 249/84

Datum 21.02.1884

Leitsatz Ist der Thatbestand des §. 221 St.G.B.'s durch die Feststellung zu begründen, daß der Angeklagte sich von seinem Wohnorte und seiner Familie entfernt, dieser jede Unterstützung verweigert und hierdurch seine gebrechliche Ehefrau und Kinder im Alter von nur einigen Jahren in Nahrungsnot versetzt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7390183

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