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Aktenzeichen 3154/83

Datum 18.02.1884

Leitsatz Ist das Thatbestandsmerkmal der Fälschung von Legitimationspapieren aus §. 363 St.G.B.'s "zum Zwecke des besseren Fortkommens" dadurch ausgeschlossen, daß der nächste Zweck der in der allgemeinen Absicht, künftig einträglichere Stellen zu erlangen, vorgenommenen Fälschung eines Befähigungszeugnisses dahin ging, zu einer den Nachweis einer bestimmten Qualifikation voraussetzenden Staatsprüfung zugelassen zu werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7330162

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