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Aktenzeichen 37/84

Datum 14.02.1884

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen können nach §. 302 St.P.O. Gegenstände den Geschworenen in das Beratungszimmer verabfolgt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7320161

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