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Aktenzeichen 139/84

Datum 07.02.1884

Leitsatz Ist der in §. 295 St.G.B.'s festgesetzte Ausspruch der Einziehung durch vorgängige Beschlagnahme des betreffenden Gegenstandes oder durch die Zweifellosigkeit der späteren Vollstreckbarkeit oder durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft oder dadurch bedingt, daß in dem Eröffnungsbeschlusse neben §§. 292 u. 293 St.G.B.'s auch §. 295 St.G.B.'s angeführt worden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7280139

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