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Aktenzeichen 215/84

Datum 14.02.1884

Leitsatz 1. Wann sind, abgesehen von eigentlichen Omissivdelikten, sonstige Unterlassungen, welche einen rechtsverletzenden Erfolg herbeigeführt haben, strafbar? 2. Nach welchen Momenten ist bei einer das Leben gefährdenden Behandlung das Vorhandensein der Gefahr zu bemessen? 3. Erfordert die mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung zugefügte Körperverletzung einen weitergehenden Dolus als die gewöhnliche Körperverletzung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B71E0100

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