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Aktenzeichen 3000/83

Datum 11.02.1884

Leitsatz 1. Setzt die Anwendung des §. 182 St.G.B.'s voraus, daß von dem verführten Mädchen ein ernstlicher Widerstand geleistet wurde und zur Überwindung desselben auf seiten des Mannes eine erhebliche Anstrengung erforderlich war? 2. Ist bezüglich des Begriffes der Pflegeeltern in §. 174 Ziff. 1 St.G.B.'s das bürgerliche Recht maßgebend? Welche Grundsätze gelten, wenn dieses besondere Vorschriften über die Begründung des pflegeelterlichen Verhältnisses nicht enthält? 3. Enthält der Code civil Vorschriften allgemeiner Natur über das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern? In welcher Weise kann im Gebiete des rheinischen Rechtes ein Pflegschaftsverhältnis begründet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B71D0095

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