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Aktenzeichen 59/84
Datum 05.02.1884
Leitsatz Unterliegt eine Urkundenfälschung, welche in der Absicht begangen wird, sich einen bereits erlangten Vermögensvorteil zu sichern, der Strafe des §. 268 St.G.B.'s?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7170076
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