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Aktenzeichen 2948/83

Datum 31.01.1884

Leitsatz 1. Hat nach den in Rheinbayern geltenden Gesetzen der Feldhüter auch die Beobachtung der wasserpolizeilichen Vorschriften zu überwachen, deren Übertretung mit Strafe bedroht ist? 2. Liegt die Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht im Sinne der §§. 332. 333 St.G.B.'s auch dann vor, wenn ein Feldhüter durch das Versprechen eines Geschenkes zur Unterlassung einer Anzeige bestimmt wird, bezw. bestimmt werden soll, zu deren Erstattung derselbe nur infolge eines Irrtumes verpflichtet zu sein glaubt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7130064

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