zurück

Aktenzeichen 3046/83

Datum 31.01.1884

Leitsatz Ist ein unrichtiges Ergebnis einer Wahlhandlung nur dann herbeigeführt, wenn durch falsche Zählung, Mehrung oder Minderung der Stimmzettel oder ähnliche äußerliche Einwirkung auf das formale Zahlenverhältnis dieses alteriert wird, oder ist jener Erfolg auch dann erreicht, wenn die Zulassung von Stimmen Unberechtigter widerrechtlich bewirkt und hierdurch das Ergebnis der Wahlhandlung beeinflußt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7120060

Download PDF

zurück