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Aktenzeichen 2686/83

Datum 24.01.1884

Leitsatz Kann das Vergehen des Betruges dadurch begangen werden, daß zum Zwecke der Ersparung von Gerichtskosten der Grund- und Hypothekenbehörde gegenüber die bei dem Verkaufe eines Grundstückes vereinbarte Kaufsumme, deren Höhe für den Ansatz der Gerichtskosten in betreff der grundbücherlichen Überschreibung des Eigentumes an dem Grundstücke maßgebend ist, niedriger angegeben wird, als sie thatsächlich vereinbart worden ist? Liegt insbesondere dann, wenn es infolge der Täuschung zu dem Ansatze und der Einziehung der Gerichtskosten in dem der simulierten Kaufsumme entsprechenden niedrigeren Betrage kommt, eine Beschädigung des Vermögens des Staatsfiskus vor?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B70F0048

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