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Aktenzeichen 3160/83

Datum 24.01.1884

Leitsatz 1. Ist der Thatbestand strafbarer Postdefraudation, begangen durch Übergabe von Briefen oder anderen Sachen zur Mitnahme an einen Postbeamten oder Postillon "zur Umgehung der Portogefälle", davon abhängig, ob der übergebene Gegenstand dem Postzwange unterliegt? 2. Kann in der vorbezeichneten Benutzung von Postbeamten 2c das Merkmal der Bestimmung zu einer die Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthaltenden Handlung für den Thatbestand der Amtsbestechung gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B70E0045

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