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Aktenzeichen 2953/83
Datum 19.01.1884
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt die Beschädigung einer Urkunde im Sinne des §. 274 St.G.B.'s vor? 2. Ist eine solche anzunehmen, wenn die Urkunde in mehrere Stücke zerrissen worden ist, dieselbe aber, nachdem diese Stücke zusammengefügt wurden, immer noch als Beweismittel benutzt werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B70D0043
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