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Aktenzeichen 2903/83

Datum 17.01.1884

Leitsatz Ist es für den Thatbestand der Störung des Gottesdienstes (§. 167 St.G.B.'s) erforderlich, daß im Augenblicke der Erregung von Lärm oder Unordnung gerade ein Akt des Geistlichen selbst stattfindet, oder daß der Akt des Geistlichen sich in dem regelmäßigen Rahmen der von ihm vorzunehmenden Funktion hält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B70C0042

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