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Aktenzeichen 2974/83

Datum 07.01.1884

Leitsatz Hat das Gericht, wenn es von der Ermächtigung des §. 499 Abs. 2 St.P.O. Gebrauch macht, in dem Urteile auf den Ausspruch, "daß die erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen seien", sich zu beschränken, oder ist es statthaft, daß bereits im Urteile aus den erwachsenen Auslagen einzelne Kategorien derselben ausgeschieden und auf diese die Erstattungspflicht der Staatskasse begrenzt werde? Verhältnis der §§. 499 Abs. 2 und 496 Abs. 2 St.P.O. zu einander. Kosten durch die Wahl mehrerer Verteidiger vonseiten der mehreren Angeklagten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B70A0033

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