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Aktenzeichen 2110/83

Datum 21.12.1883

Leitsatz 1. Wird bei einer Mehrheit von Fällen der Kuppelei aus Eigennutz die Annahme einer Realkonkurrenz mehrerer Vergehen der Kuppelei aus Eigennutz durch die in ihnen sich bekundende Gewohnheitsmäßigkeit der Kuppelei ausgeschlossen, und ist es unstatthaft, in mehreren Handlungen des Vorschubleistens zur Unzucht mehrere real konkurrierende Vergehen der Kuppelei aus Eigennutz in idealer Konkurrenz mit einem Vergehen der gewohnheitsmäßigen Kuppelei zu erblicken? 2. Darf die Freiheitsstrafe nach Bruchteilen eines Monates bemessen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7070022

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