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Aktenzeichen 2654/83

Datum 15.12.1883

Leitsatz 1. Bezieht sich die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses im Sinne des §. 4 St.P.O. nur auf solche im Sinne des §. 3 St.P.O. zusammenhängende Strafsachen, "welche einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören würden"? 2. Können auch die in einem richterlichen Protokolle über eine Ortsbesichtigung enthaltenen Bekundungen über die Wahrnehmungen und Anschauungen von Personen verlesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7050010

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