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Aktenzeichen 2464/83

Datum 05.12.1883

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist dem Verwalter eines Sägewerkes der infolge der Unterlassung von Schutzvorrichtungen bei dessen Betrieb eingetretene Tod eines Menschen zur Fahrlässigkeit zuzurechnen? 2. Wird die Zurechnung zur Fahrlässigkeit dann ausgeschlossen, wenn die Anbringung von Schutzvorrichtungen nicht ohne Störung des Betriebes möglich ist? 3. Wird der Verwalter von der strafrechtlichen Verantwortung durch ein Verbot des Eigentümers zur Herstellung der erforderlichen Schutzvorrichtungen befreit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7030006

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