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Aktenzeichen 842/80

Datum 27.04.1880

Leitsatz Bildet die Verpflichtung des Kaufmannes zur Inventur die Voraussetzung für seine Verpflichtung zur Aufstellung der Bilanz in dem Sinne, daß in dem Falle, wo die Inventur nach der Beschaffenheit des Geschäftes nicht füglich in jedem Jahre geschehen kann, auch die in Abs. 1 zur Pflicht gemachte jährliche Bilanzaufstellung nicht mehr erfordert ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEC60421

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