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Aktenzeichen 893/80

Datum 30.04.1880

Leitsatz Setzt die Strafbestimmung des §. 147 St.G.B.'s gegen denjenigen, welcher nachgemachtes oder verfälschtes Geld sich verschafft und solches in Verkehr bringt, voraus, daß derselbe das Geld als echtes in Verkehr gebracht habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEC00408

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