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Aktenzeichen 1030/80

Datum 29.04.1880

Leitsatz 1. Gehört die Unterschrift der sämtlichen bei der Fassung von Beschlüssen mitwirkenden Richter zu deren Rechtsgiltigkeit? 2. Bedarf es für einen abgehörten Sachverständigen, welcher über Thatsachen aussagt, auch der Beeidigung als Zeuge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEBC0402

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