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Aktenzeichen 737/80

Datum 13.04.1880

Leitsatz Welches sind die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des §. 28 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie (R.G.Bl. S. 351) im Falle der Zuwiderhandlung gegen die auf Grund von Anordnungen erlassenen Verfügungen nach deren erfolgter öffentlicher Bekanntmachung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEAA0363

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