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Aktenzeichen 692/80
Datum 06.04.1880
Leitsatz Hat die Berufung eines Sachverständigen, welcher für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt ist, auf den geleisteten Eid vor oder nach seiner Vernehmung zu erfolgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEA50349
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