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Aktenzeichen 399/80
Datum 31.03.1880
Leitsatz Findet der §. 49 a Abs. 2 St.G.B.'s auf denjenigen Anwendung, welcher das nicht ernstlich gemeinte Erbieten eines anderen zur Begehung eines Verbrechens in dem Glauben annimmt, es sei ernstlich gemeint?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AEA20338
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