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Aktenzeichen 213/80

Datum 09.02.1880

Leitsatz Wird der Thatbestand des Diebstahls dadurch beseitigt, daß dem Beschuldigten gegen den Eigentümer der weggenommenen Sache eine Geldforderung zusteht, welche er rechtswidrig durch die Zueignung der Sache zu decken beabsichtigte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE630193

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