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Aktenzeichen 761/79
Datum 31.01.1880
Leitsatz Reicht für den Thatbestand der Hehlerei aus §. 259 St.G.B.'s nach der objektiven Richtung die Feststellung aus, daß Angeklagter den Umständen nach habe annehmen müssen, daß die Sache mittels einer strafbaren Handlung erlangt sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE5B0180
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