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Aktenzeichen 83/80

Datum 29.01.1880

Leitsatz Unter den "sämtlichen vorgeladenen Zeugen und Sachverständigen", auf welche die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung sich zu erstrecken hat, sind nur die auf die Vorladung erschienenen Zeugen und Sachverständigen zu verstehen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE590175

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