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Aktenzeichen 911/79

Datum 21.01.1880

Leitsatz 1. Inwieweit ist eine stillschweigende Ablehnung von Beweisanträgen zulässig? 2. Bis zu welchem Zeitpunkte muß der Beschluß, wodurch in der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge abgelehnt werden, gefaßt und verkündet sein? 3. Unter welcher Voraussetzung wirkt der von einem Angeklagten gestellte Beweisantrag auch zu Gunsten der Mitangeklagten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE570170

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