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Aktenzeichen 262/79

Datum 03.12.1879

Leitsatz Eine Feststellung, daß Angeklagter gewußt habe, der betreffende Beamte befinde sich in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes, ist bei einer Verurteilung aus §. 113 St.G.B.'s jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Angeklagte dieses Bewußtsein nicht bestritten hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE560169

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