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Aktenzeichen 863/79

Datum 20.01.1880

Leitsatz Inwiefern kann eine bei Gericht eingereichte schriftliche Klage als Privaturkunde gelten, welche zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist? Was sind rechtserhebliche Thatsachen im Sinne des §. 267 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE4F0155

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