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Aktenzeichen 840/79

Datum 10.01.1880

Leitsatz 1. Ist ein Dolmetscher schon deshalb zuzuziehen, weil die zu vernehmende Person ein Ausländer ist? 2. Bedarf die Mitwirkung des Dolmetschers einer Konstatierung im Sitzungsprotokolle für jede einzelne Person, wenn die Anwesenheit desselben im allgemeinen feststeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE460137

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