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Aktenzeichen 755/79

Datum 05.01.1880

Leitsatz Der Begriff der Veranstaltung einer Lotterie liegt vor, wenn jemand Schuldscheine (sogenannte Partialscheine) ausstellt und vertreibt, wonach er sich dem Käufer eines solchen Scheines gegenüber verpflichtet, für den Fall, daß auf das in dem Scheine bezeichnete Staatslotterielos ein Treffer fallen wird, den diesem Treffer entsprechenden, in jenem Scheine zugesicherten Partialbetrag auszubezahlen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE440133

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