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Aktenzeichen 686/79

Datum 24.12.1879

Leitsatz 1. Wird durch Beifügung der eigenen Firma zu einem fremden Warenzeichen ein neues selbständiges Zeichen gebildet? 2. Ist es von Einfluß, wenn gleichzeitig mit dem nachgebildeten Zeichen ein neues selbständiges Zeichen auf die Waren gesetzt wird? 3. Hat der Strafrichter festzustellen, daß die zu schützenden Zeichen sich nicht seither im freien Gebrauche befunden haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE430130

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