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Aktenzeichen 184/79

Datum 13.11.1879

Leitsatz Wer entgegen der gesetzlichen Vorschrift, behufs Ermittelung der Erbschaftssteuer alle zur Erbmasse gehörigen Forderungen in das Inventar zu setzen, vermeintlich wertlose Ausstände oder eingegangene Beträge wegen stillschweigender Verrechnung auf bezahlte Nachlaßschulden verschweigt und gleichwohl die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inventars an Eidesstatt versichert, begeht eine fahrlässige Versicherung an Eidesstatt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE310099

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